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Die Idee hinter dem elektronischen Patientendossier: Alle Schweizer:innen erhalten ab Geburt ihr elektronisches Patientendossier, in dem ein Leben lang alle persönlichen medizinischen Daten abgespeichert werden können.

Erstgespräch, Befund, Anamnese, Austritt – sobald Patienten über ein elektronisches Patientendossier (EPD) verfügen, sind die Gesundheitsinstitutionen per Gesetz dazu verpflichtet, diese unmittelbar ins EPD zu stellen. So operieren auch die meisten EPD-Softwaresysteme.

Was, wenn eine Diagnose nicht unmittelbar im Dossier landen soll?

Martin Pfund, Co-Departementsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsspitals Graubünden nennt beispielsweise einen Krebs-Befund oder kritische Umstände einer Schwangerschaft:

«Die Patientin sollte nicht über das EPD erfahren, dass sie mit Komplikationen bei der Geburt rechnen muss, wir möchten, dass sie dies von ihrer Ärztin oder von ihrem Arzt persönlich erfährt. Solche Diagnosen können niederschmetternd sein und unsere Fachkräfte sind auf solche psychischen Extremsituationen geschult.»

Dieser Anwendungsfall ist im bestehenden EPD-System bisher nicht abgebildet.

Bildquelle: Unsplash

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